freisprechen

freisprechen
frei:
Das Adjektiv mhd. vrī, ahd. frī, got. freis, engl. free, aisl. (anders gebildet) frjāls gehört mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen zu der idg. Wurzel *prāi- »schützen, schonen; gern haben, lieben«, vgl. z. B. aind. priyá-ḥ »lieb, erwünscht; Geliebte‹r›, Gatte«, aslaw. prijati »günstig sein, beistehen«. Zu dieser Wurzel stellen sich im germ. Sprachbereich z. B. got. frijōn »lieben« (2 freien und Freund), got. freidjan »schonen« ( Friedhof) und ahd. fridu »Schutz, Friede« ( Frieden). Siehe auch den Artikel Freitag. Aus der oben genannten Grundbedeutung der idg. Wurzel haben die Germanen »frei« als Begriff der Rechtsordnung entwickelt: Die Personen, die man liebt und daher schützt, sind die eigenen Sippen- und Stammesgenossen, die »Freunde« (s. d.); sie allein stehen »frei«, d. h. »vollberechtigt« in der Gemeinschaft, im Gegensatz zu den fremdbürtigen Unfreien (Unterworfenen, Kriegsgefangenen). Dieser rechtlich-soziale Begriff wandelte sich im historischen Ablauf durch vielerlei ständische Umschichtungen. Aus ihm ergibt sich der Gedanke der äußeren politischen wie der inneren geistig-seelischen Freiheit und weiter die allgemeine Anwendung des Adjektivs im Sinne von »nicht gebunden, unbelastet, unabhängig, nicht beengt oder bedeckt«. – Abl.: 1freien »frei machen« (mhd. vrīen, jetzt nur noch in befreienmhd. bevrīen› und in Gefreite); Freiheit (mhd. vrīheit, ahd. frīheit »freier Sinn; verliehenes Vorrecht«, mhd. auch »privilegierter Bezirk, gefreiter Ort«, woraus nhd. »Schloss-, Domfreiheit« in der Bedeutung »offener Platz vor einem Gebäude« wurde); freilich (mhd. vrīlīche »ungehindert, unbekümmert« gewinnt im 15. Jh., wohl über »unverdeckt, offenbar« den bekräftigenden Sinn »sicherlich, allerdings«). Von den zahlreichen Zusammensetzungen seien genannt: Freibeuter ( Beute); Freibrief (im 15. Jh. für »Privileg, Pass«; jetzt nur übertragen); Freigeist (im 17. Jh. Lehnübersetzung von frz. esprit libre); Freiherr »Baron« (spätmhd. vrīherre, vrīer herre »freier Edelmann«, im Gegensatz zum unfreien Ministerialen), dazu Freifrau »Baronin« (spätmhd. vrīvrouwe); Freimaurer (im 18. Jh. Lehnübersetzung für engl. Freemason, das ursprünglich den in die Geheimzeichen der Bauhütten ‹engl. lodge, Loge› eingeweihten Steinmetzgesellen bezeichnete, seit etwa 1700 aber das Mitglied eines nach Art der Bauhütten organisierten Geheimbundes; entsprechend frz. franc-maçon); Freischärler (19. Jh.; Ableitung von »Freischar« »Schar freiwilliger Soldaten« ‹19. Jh.›, das für älteres »Freikorps« steht); freisprechen ( sprechen); Freistaat (im 18. Jh. für »Republik«); Freitod verhüllend für »Selbsttötung« (Anfang des 20. Jh.s nach Nietzsches »Vom freien Tode« gebildet); freiwillig (16. Jh.); Freizeit (19. Jh.); vogelfrei ( Vogel).
freisprechen

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • freisprechen — freisprechen …   Deutsch Wörterbuch

  • freisprechen — V. (Mittelstufe) jmdn. für unschuldig erklären Beispiel: Er wurde vom Vorwurf der Erpressung freigesprochen …   Extremes Deutsch

  • freisprechen — für unschuldig befinden; lossprechen (von); entlassen; entladen * * * frei|spre|chen [ frai̮ʃprɛçn̩], spricht frei, sprach frei, freigesprochen <tr.; hat: in einem gerichtlichen Urteil feststellen, dass eine Person, die angeklagt war, nicht… …   Universal-Lexikon

  • freisprechen — 1. nicht bestrafen, nicht verurteilen; (ugs.): laufen lassen; (Rechtsspr.): auf Freispruch erkennen. 2. Absolution erteilen, lossprechen; (geh.): ledig sprechen von; (kath. Kirche): absolvieren. * * * freisprechen:⇨absolvieren(1)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • freisprechen — frei·spre·chen (hat) [Vt] jemanden (von etwas) freisprechen (als Richter oder Gericht) in einem Urteil erklären, dass aufgrund von Untersuchungen und Befragungen von Zeugen jemand als nicht schuldig gilt ↔ schuldig sprechen: Er wurde (von der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • freisprechen — frei|spre|chen (für nicht schuldig erklären; Handwerk zum Gesellen erklären); aber frei (ohne Manuskript) sprechen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • entlassen — freisprechen; entladen; freilassen; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); raussch …   Universal-Lexikon

  • entladen — freisprechen; entlassen; fallen lassen; ausladen; abladen; auskippen; schütten * * * ent|la|den [ɛnt la:dn̩], entlädt, entlud, entladen: 1. <tr.; hat eine Ladung (von etwas) herunternehmen: einen Wagen entladen. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • lossprechen — für unschuldig befinden; freisprechen * * * los||spre|chen 〈V. tr. 246; hat〉 1. jmdn. lossprechen jmdn. freisprechen, jmdm. seine Sünden vergeben 2. jmdn. von einer Verpflichtung lossprechen jmdn. von einer V. befreien * * * los|spre|chen <st …   Universal-Lexikon

  • Gesellenfreisprechung — Der traditionelle Begriff Freisprechung wird oft als Synonym für den Rechtsbegriff Freispruch verwendet, hat ursprünglich jedoch eher die Bedeutung: einen Lehrling zum Gesellen erklären. Die Freisprechung geht wie der Freispruch auf das Verb… …   Deutsch Wikipedia

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